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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Drawart® Studio – Pedro Gonçalves Ferreira da Silva, Zürich (nachfolgend «Drawart»), und ihren Auftraggebern betreffend insbesondere Markenentwicklung, Brand Design, Corporate Design, Webdesign, Webentwicklung, digitale Anwendungen, Konzeption, Beratung, Gestaltung sowie damit zusammenhängende Leistungen.

1.2 Art, Umfang und Inhalt der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, einem allfälligen Einzelvertrag sowie diesen AGB.

1.3 Diese AGB gelten für Unternehmer, selbständig Erwerbende, juristische Personen sowie natürliche Personen. Zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen, insbesondere zugunsten von Konsumenten, bleiben vorbehalten.

1.4 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern Drawart® ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Offerten und Vertragsabschluss

2.1 Offerten von Drawart® sind, sofern darin nichts Abweichendes festgehalten ist, während 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum gültig.

2.2 Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist Drawart® berechtigt, Preise, Leistungsumfang, Termine und verfügbare Projektkapazitäten neu festzulegen.

2.3 Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
a. Unterzeichnung der Offerte oder eines Vertrags;
b. ausdrückliche Annahme per E-Mail; oder
c. eine andere dem Auftraggeber eindeutig zurechenbare elektronische Erklärung, aus welcher dessen Wille zur Auftragserteilung klar hervorgeht.
Als Annahme gilt insbesondere auch eine eindeutige Aufforderung zur Aufnahme oder Fortsetzung der offerierten Arbeiten.

2.4 Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrags, sofern die Offerte auf sie verweist und sie dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht oder der Offerte beigefügt wurden. Mit der Annahme der Offerte bestätigt der Auftraggeber, diese AGB und insbesondere die eingangs hervorgehobenen Bestimmungen zur Kenntnis genommen zu haben.

2.5 Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich, soweit das Gesetz oder eine ausdrückliche Vereinbarung keine besondere Form vorschreibt.

3. Vertragsgrundlagen und Rangfolge

3.1 Im Falle von Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge:
1. individuell getroffene Vereinbarungen in Textform;
2. die angenommene Offerte bzw. der Einzelvertrag;
3. diese AGB.

3.2 Bedingungen von Drittanbietern gelten zusätzlich, soweit deren Produkte oder Dienstleistungen Bestandteil des Projekts sind.

3.3 Von diesen AGB abweichende Regelungen in einer konkreten Offerte gelten ausschliesslich für das betreffende Projekt.

4. Leistungsumfang

4.1 Drawart® erbringt die in der angenommenen Offerte ausdrücklich bezeichneten Leistungen.

4.2 Leistungen, Funktionen, Varianten, Seiten, Sprachen, Inhalte, Integrationen oder sonstige Arbeiten, die nicht Bestandteil der vereinbarten Offerte sind, gelten nicht als geschuldet.

4.3 Drawart® ist innerhalb des vereinbarten Projektumfangs in der Wahl der gestalterischen, konzeptionellen und technischen Mittel frei, soweit keine verbindlichen Vorgaben vereinbart wurden.

4.4 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können eine Anpassung von Honorar und Terminplanung zur Folge haben.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt Drawart® sämtliche für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugangsdaten, Freigaben und Entscheidungen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

5.2 Drawart® kann verlangen, dass der Auftraggeber eine entscheidungsbefugte Kontaktperson bestimmt. Erklärungen und Freigaben dieser Person gelten gegenüber Drawart® als Erklärungen des Auftraggebers.

5.3 Angeforderte Rückmeldungen, Freigaben, Inhalte oder sonstige Mitwirkungen sind grundsätzlich innert fünf Arbeitstagen zu erbringen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.

5.4 Verspätete, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben des Auftraggebers führen zu einer angemessenen Verschiebung der Projekttermine. Daraus entstehende Verzögerungen gelten nicht als Verzug von Drawart®.

6. Korrekturen, Freigaben und Zusatzleistungen

6.1 Die Anzahl der enthaltenen Korrekturrunden richtet sich nach der jeweiligen Offerte.

6.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind bis zu drei Korrekturrunden innerhalb des vereinbarten Projektumfangs enthalten.

6.3 Eine Korrekturrunde setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Änderungswünsche nach Möglichkeit gesammelt und eindeutig übermittelt.

6.4 Nicht als Korrektur innerhalb des vereinbarten Umfangs gelten insbesondere:
a. grundlegende Änderungen der bereits gewählten oder freigegebenen Gestaltungsrichtung;
b. Änderungen an bereits freigegebenen Projektphasen;
c. neue Anforderungen oder zusätzliche Leistungen;
d. zusätzliche Seiten, Inhalte, Sprachen, Funktionen oder Anwendungen;
e. Arbeiten, die aufgrund nachträglich geänderter Vorgaben erforderlich werden.

6.5 Solche Arbeiten gelten als Zusatzleistungen. Drawart® informiert den Auftraggeber vorgängig über absehbaren Mehraufwand. Zusatzleistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart wird, nach Aufwand zum in der Offerte ausgewiesenen Stundenansatz verrechnet; enthält die Offerte keinen Stundenansatz, gilt der jeweils aktuelle Stundenansatz von Drawart®.

6.6 Freigaben des Auftraggebers sind für die weitere Projektbearbeitung verbindlich.

7. Projektunterbruch und Verzögerungen durch den Auftraggeber

7.1 Bleiben erforderliche Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers während mehr als 20 Arbeitstagen aus, ist Drawart® berechtigt, das Projekt aus der aktiven Produktionsplanung zu nehmen.

7.2 Die Wiederaufnahme erfolgt nach Massgabe der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Kapazitäten von Drawart®. Bereits kommunizierte Fertigstellungs- oder Veröffentlichungstermine können entsprechend neu festgelegt werden.

7.3 Wird ein Projekt aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen während mehr als 60 Kalendertagen nicht weitergeführt, ist Drawart® berechtigt, das Projekt administrativ zu sistieren oder abzuschliessen.

7.4 In diesem Fall werden sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen, bemessen nach Aufwand bzw. anteilig nach Projektfortschritt, sowie sämtliche bereits entstandenen oder verbindlich eingegangenen Drittkosten zur Zahlung fällig. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.

7.5 Eine spätere Wiederaufnahme kann eine neue Terminplanung sowie, sofern sich Umfang, technische Voraussetzungen, Kosten oder Rahmenbedingungen verändert haben, eine aktualisierte Offerte voraussetzen.

8. Honorar und Zahlungsbedingungen

8.1 Das Honorar sowie der Zahlungsplan richten sich nach der jeweiligen Offerte.

8.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive allfälliger Mehrwertsteuer. Ist Drawart® mehrwertsteuerpflichtig, wird die Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden Satz separat ausgewiesen und zusätzlich in Rechnung gestellt.

8.3 Sofern keine andere Zahlungsregelung vereinbart wurde, werden 50 % des vereinbarten Honorars bei Vertragsabschluss und 50 % vor finaler Übergabe bzw. Veröffentlichung der Leistungen fällig.

8.4 Bei grösseren oder mehrphasigen Projekten können insbesondere Teil-, Akonto- oder Meilensteinzahlungen vereinbart werden.

8.5 Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, innert 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Der letzte Tag der Zahlungsfrist gilt als Verfalltag; mit dessen Ablauf gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.

8.6 Ist eine Rechnung bei Ablauf der Zahlungsfrist nicht beglichen, sendet Drawart® dem Auftraggeber nach weiteren sieben Kalendertagen eine kostenlose Zahlungserinnerung. Ist der offene Betrag auch sieben Kalendertage nach Versand der Zahlungserinnerung nicht beglichen, wird am darauffolgenden Tag eine Verzugsentschädigung (Konventionalstrafe) von 5 % des offenen Betrags, mindestens jedoch CHF 100, fällig und in Rechnung gestellt. Die Pflicht zur Zahlung des offenen Betrags bleibt davon unberührt; weitergehende gesetzliche Ansprüche von Drawart® bleiben vorbehalten.

8.7 Drawart® ist berechtigt, mit der Projektbearbeitung erst nach Eingang der vereinbarten ersten Zahlung zu beginnen.

8.8 Drawart® kann die Übergabe finaler Dateien, die Veröffentlichung einer Website, die Übertragung einer Website, die Einrichtung endgültiger Zugriffsrechte oder andere abschliessende Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückhalten.

8.9 Bei Zahlungsverzug kann Drawart® zudem die weitere Bearbeitung des Projekts bis zum vollständigen Eingang der fälligen Zahlung einstellen. Eine dadurch verursachte Verschiebung des Projektplans stellt keinen Verzug von Drawart® dar.

9. Drittkosten und externe Dienstleistungen

9.1 Kosten von Drittanbietern sind nicht Bestandteil des Honorars von Drawart®, sofern sie in der Offerte nicht ausdrücklich als eingeschlossen bezeichnet werden.

9.2 Dazu gehören insbesondere Kosten für Domains, Hosting, Webflow-Pläne, Software, Plugins, Apps, Schriften, Bildmaterial, Übersetzungsdienste, Druckproduktion, externe Entwicklung, Fotografen, Schnittstellen, Analyse- und Marketingdienste sowie sonstige Lizenzen oder Abonnemente.

9.3 Wiederkehrende Gebühren und Abonnemente werden, soweit zweckmässig und technisch möglich, direkt auf den Auftraggeber eingerichtet.

9.4 Werden Drittkosten von Drawart® im Namen oder für Rechnung des Auftraggebers verauslagt, können diese separat weiterverrechnet werden.

9.5 Preisänderungen, Vertragsänderungen oder Änderungen der Geschäftsbedingungen von Drittanbietern liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Drawart®.

10. Beizug von Dritten

10.1 Drawart® ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Mitarbeitende, freie Fachpersonen, Subunternehmer oder sonstige externe Spezialisten beizuziehen, soweit dadurch die vereinbarte Leistung ordnungsgemäss erbracht werden kann.

10.2 Beauftragt der Auftraggeber Drittpersonen unmittelbar, ist Drawart® für deren Leistungen, Termine, Fehler oder Unterlassungen nicht verantwortlich.

11. Domains, Hosting, Websites und Zugriffsrechte

11.1 Domains sowie kundenspezifische Drittanbieter-Konten werden, soweit technisch und organisatorisch möglich, auf den Auftraggeber registriert. Drawart® kann deren Einrichtung und Verwaltung übernehmen.

11.2 Der Auftraggeber kann die Einrichtung oder Herausgabe der ihm zustehenden Zugriffsrechte zu seiner Website und den damit verbundenen Systemen verlangen, soweit dies technisch möglich und mit den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters vereinbar ist.

11.3 Ein Anspruch auf Herausgabe persönlicher Zugangsdaten, Master-Passwörter, Workspace-Zugänge oder sonstiger interner Konten von Drawart® besteht nicht. Soweit möglich, werden dem Auftraggeber separate Zugriffsrechte eingerichtet. Die Übertragung einer Website in einen eigenen Workspace des Auftraggebers richtet sich nach Ziffer 17.6.

11.4 Mit der Gewährung solcher Zugriffsrechte übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für Änderungen, Eingriffe und Konfigurationen, die durch ihn selbst oder durch von ihm beauftragte Drittpersonen vorgenommen werden.

11.5 Drawart® haftet nicht für Fehler, Funktionsstörungen, Datenverluste, Sicherheitsprobleme, Darstellungsfehler oder sonstige Beeinträchtigungen, soweit diese durch nachträgliche Eingriffe des Auftraggebers oder von diesem beauftragter Dritter verursacht wurden.

11.6 Analyse, Wiederherstellung oder Korrektur solcher Beeinträchtigungen durch Drawart® gelten als Zusatzleistungen und werden gemäss Ziffer 6.5 verrechnet.

11.7 Die Gewährung von Zugriffsrechten stellt keine Übertragung von Quell-, Arbeits- oder Produktionsdateien im Sinne von Ziffer 17 dar.

12. Drittplattformen und technische Infrastruktur

12.1 Websites und digitale Leistungen können auf Systemen und Dienstleistungen Dritter beruhen, insbesondere Webflow, Domain-Registraren, Hosting-Anbietern, Google-Diensten, OneDoc, Analysewerkzeugen, Consent-Management-Systemen, Plugins und externen Schnittstellen.

12.2 Drawart® übernimmt keine Gewähr dafür, dass solche Drittanbieter ihre Leistungen dauerhaft, unverändert, ununterbrochen oder zu unveränderten Preisen anbieten.

12.3 Für Ausfälle, Änderungen, Sicherheitsvorfälle, Datenverluste, Funktionsänderungen oder die Einstellung von Drittleistungen haftet Drawart® nicht, soweit diese ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Drawart® liegen.

13. Abnahme und Veröffentlichung

13.1 Vor Veröffentlichung einer Website erhält der Auftraggeber Gelegenheit, die für die Abnahme vorgesehenen Inhalte, Gestaltungselemente und Funktionen zu prüfen.

13.2 Mit der ausdrücklichen Freigabe zur Veröffentlichung bestätigt der Auftraggeber die ihm zur Prüfung vorgelegte Fassung; diese gilt als abgenommen.

13.3 Für übrige Leistungen gilt die Freigabe bzw. die Übergabe der finalen Dateien als Abnahme. Äussert sich der Auftraggeber nicht innert zehn Arbeitstagen nach Übergabe, gilt die Leistung als abgenommen.

13.4 Fehler oder Abweichungen, die bei der Prüfung erkennbar waren und dennoch freigegeben wurden, gelten als genehmigt. Ihre nachträgliche Behebung ist eine Zusatzleistung gemäss Ziffer 6.5.

14. Gewährleistung

14.1 Drawart® gewährleistet, dass ihre Leistungen den in der Offerte vereinbarten Spezifikationen entsprechen und fachgerecht erbracht werden. Gestalterische Ausführungen innerhalb einer freigegebenen Gestaltungsrichtung stellen keinen Mangel dar.

14.2 Der Auftraggeber hat die Leistungen nach Übergabe bzw. vor der Freigabe zu prüfen. Erkennbare Mängel sind innert zehn Arbeitstagen nach Übergabe, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform und unter Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.

14.3 Bei rechtzeitig gerügten Mängeln, die Drawart® zu vertreten hat, ist Drawart® berechtigt und verpflichtet, diese innert angemessener Frist unentgeltlich zu beheben (Nachbesserung).

14.4 Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder lehnt Drawart® sie ab, kann der Auftraggeber eine dem Minderwert entsprechende Herabsetzung des Honorars verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur zulässig, wenn die Leistung auch danach für den Auftraggeber unbrauchbar ist oder ihm deren Annahme nicht zugemutet werden kann.

14.5 Keine Mängel im Sinne dieser Ziffer sind insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Drittplattformen (Ziffer 12), nachträgliche Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter (Ziffer 11), vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (Ziffer 20) oder auf Geräte, Browser und Systeme ausserhalb der vereinbarten Spezifikation zurückzuführen sind.

14.6 Allfällige Schadenersatzansprüche richten sich ausschliesslich nach Ziffer 24.

15. Support nach Veröffentlichung

15.1 Nach erstmaliger Veröffentlichung einer von Drawart® erstellten Website gewährt Drawart® einen Supportzeitraum von 30 Kalendertagen.

15.2 Dieser Support umfasst die Behebung technischer oder umsetzungsbedingter Fehler, die Drawart® zu vertreten hat und die bei der Abnahme nicht ohne Weiteres erkennbar waren.

15.3 Nicht Bestandteil des Supports sind insbesondere:
a. Änderungen von Texten oder Bildern;
b. neue Inhalte oder Leistungen;
c. Designänderungen;
d. neue Seiten oder Funktionen;
e. nachträgliche Integrationen;
f. Änderungen an bereits freigegebenen Elementen;
g. Probleme infolge von Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter;
h. Änderungen oder Störungen von Drittplattformen.

15.4 Nach Ablauf des 30-tägigen Supportzeitraums besteht keine automatische Wartungs-, Pflege-, Aktualisierungs- oder Supportpflicht von Drawart®. Weitere Leistungen werden nur aufgrund einer separaten Beauftragung erbracht und verrechnet.

15.5 Der Supportzeitraum ist eine zusätzliche Serviceleistung. Er schränkt die Gewährleistung gemäss Ziffer 14 nicht ein.

16. Drucksachen und Produktionsfreigaben

16.1 Vor einer definitiven Druck- oder Produktionsfreigabe ist der Auftraggeber verpflichtet, die ihm vorgelegten Kontrollunterlagen insbesondere auf Inhalt, Schreibweise, Zahlen, Adressen, Kontaktdaten und sonstige Angaben zu prüfen.

16.2 Mit Erteilung des «Gut zum Druck» bzw. einer entsprechenden schriftlichen oder elektronischen Freigabe bestätigt der Auftraggeber die geprüfte Fassung.

16.3 Drawart® haftet nicht für Fehler, die in den freigegebenen Unterlagen enthalten und bei angemessener Prüfung erkennbar waren.

16.4 Branchenübliche Abweichungen bei Farbe, Material, Schnitt, Verarbeitung, Format oder sonstigen Produktionsmerkmalen stellen keinen Mangel der gestalterischen Leistung von Drawart® dar.

16.5 Für Fehler oder Verzögerungen externer Produktionsbetriebe haftet Drawart® nur, soweit diese durch einen von Drawart® zu vertretenden Fehler in den übermittelten Produktionsdaten verursacht wurden.

17. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Arbeitsdateien

17.1 Urheber- und sonstige Immaterialgüterrechte verbleiben bei ihrem jeweiligen Rechtsinhaber, soweit sie nicht ausdrücklich übertragen oder Nutzungsrechte daran eingeräumt werden.

17.2 Die vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen und freigegebenen Arbeitsergebnissen werden dem Auftraggeber mit der vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus dem betreffenden Projekt eingeräumt.

17.3 An individuell für den Auftraggeber geschaffenen finalen Marken-, Logo- und Gestaltungselementen erhält der Auftraggeber, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ausschliessliche sowie zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte. Diese umfassen insbesondere das Recht, die Elemente zu bearbeiten, weiterzuentwickeln und als Marke oder Design eintragen zu lassen. Drawart® verwendet diese Elemente nicht für Dritte; Ziffer 19 bleibt vorbehalten.

17.4 Die Lieferung umfasst die finalen Dateien in den in der Offerte bezeichneten Formaten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Logos insbesondere in Vektorformaten (SVG, PDF) und in Rasterformaten (PNG) geliefert.

17.5 Rechte an allgemeinen Methoden, Gestaltungsprinzipien, Know-how, Systemen, Vorlagen, technischen Lösungen, Komponenten und wiederverwendbaren Elementen von Drawart® verbleiben bei Drawart®. Soweit solche Elemente Bestandteil der gelieferten Leistung sind, erhält der Auftraggeber daran ein nicht ausschliessliches, unbefristetes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

17.6 Nach vollständiger Bezahlung überträgt Drawart® die für den Auftraggeber erstellte Website auf dessen Verlangen in einen vom Auftraggeber geführten Webflow-Workspace bzw. ein entsprechendes Konto, soweit dies technisch möglich und mit den Bedingungen des Drittanbieters vereinbar ist. Die Übertragung umfasst die Website selbst, nicht jedoch interne Komponentenbibliotheken, Designsysteme oder andere Projekte von Drawart®. Allfällige Drittkosten der Übertragung trägt der Auftraggeber.

17.7 Editierbare Quell-, Arbeits- und Produktionsdateien sind nicht Bestandteil der Standardlieferung, sofern ihre Übergabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Dies betrifft insbesondere:
– Figma-Dateien;
– Adobe-Illustrator-Arbeitsdateien;
– sonstige editierbare Adobe- oder Design-Dateien;
– Webflow-Workspace-Strukturen, Komponentenbibliotheken und Vorlagen von Drawart®;
– interne Komponenten- oder Designsysteme;
– Arbeitsstände;
– Skizzen und Vorentwürfe;
– nicht gewählte Varianten und Konzepte;
– interne Produktionsdateien.

17.8 Die Einräumung von Website-Zugriffsrechten gemäss Ziffer 11 stellt keine Übertragung dieser Dateien, Systeme oder Rechte dar.

17.9 Rechte an Drittmaterialien, insbesondere Schriften, Fotografien, Stockmaterial, Software und Plugins, richten sich nach den Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.

18. Nicht verwendete Entwürfe

Nicht gewählte Entwürfe, Konzepte, Varianten, Gestaltungsvorschläge und Zwischenstände verbleiben bei Drawart® und dürfen vom Auftraggeber ohne ausdrückliche Zustimmung von Drawart® weder verwendet noch bearbeitet, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

19. Referenz- und Portfolioverwendung

19.1 Drawart® ist berechtigt, abgeschlossene und öffentlich zugänglich gemachte Projekte zu eigenen Referenz- und Präsentationszwecken zu verwenden.

19.2 Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der Website von Drawart®, in Case Studies, sozialen Medien, Präsentationen, Verkaufsunterlagen, Publikationen und Wettbewerbs- oder Award-Einreichungen.

19.3 Drawart® darf zu diesem Zweck insbesondere den Namen, das Logo und öffentlich zugängliche Abbildungen des Projekts verwenden.

19.4 Patientendaten, Abbildungen von Patientinnen und Patienten sowie vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden zu Referenzzwecken nicht verwendet.

19.5 Abweichende Vertraulichkeits- oder Veröffentlichungspflichten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

20. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte

20.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass sämtliche Drawart® zur Verfügung gestellten Inhalte, Bilder, Fotografien, Videos, Texte, Logos, Daten, Dokumente und sonstigen Materialien rechtmässig verwendet werden dürfen.

20.2 Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für:
a. Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte;
b. erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen;
c. Rechte an Fotografien, Videos und Grafiken;
d. Richtigkeit von medizinischen, geschäftlichen und sonstigen Sachinformationen;
e. Rechtmässigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Aussagen und Angebote;
f. die Einhaltung der berufs- und standesrechtlichen Werbevorschriften, insbesondere des Medizinalberufegesetzes (MedBG), der Standesordnung der FMH sowie gegebenenfalls des Heilmittelwerberechts;
g. Impressum, Datenschutzerklärung und sonstige rechtliche Hinweise der Website.

20.3 Drawart® ist nicht verpflichtet, die rechtliche, medizinische oder fachliche Richtigkeit solcher Inhalte zu überprüfen, sofern eine entsprechende Prüfung nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Hinweise von Drawart® zu Gestaltung, Formulierung oder Kommunikation stellen keine Rechtsberatung dar.

20.4 Der Auftraggeber hält Drawart® von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung dieser Pflichten beruhen.

21. Datenschutz, Patientendaten und Zugangsdaten

21.1 Die Parteien behandeln ihnen zugänglich gemachte Zugangsdaten vertraulich und treffen angemessene Massnahmen gegen deren unbefugte Verwendung.

21.2 Drawart® verwendet erhaltene Zugänge ausschliesslich im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen.

21.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er zur Erteilung der jeweiligen Zugriffsrechte berechtigt ist.

21.4 Medizinische oder patientenbezogene Daten sollen Drawart® grundsätzlich nicht übermittelt werden. Soweit Drawart® im Rahmen des Auftrags dennoch Kenntnis von Patienteninformationen erhält, verpflichtet sich Drawart®, diese streng vertraulich zu behandeln, nicht zu verwenden, nicht an Dritte weiterzugeben und zu löschen, sobald sie für die Leistung nicht mehr erforderlich sind.

21.5 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Drittplattformen wie Webflow Daten auch ausserhalb der Schweiz bearbeiten können. Die entsprechende Information der Websitebesucher, insbesondere in der Datenschutzerklärung, obliegt dem Auftraggeber.

21.6 Die allgemeine datenschutzrechtliche Verantwortung für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers wird durch die Beauftragung von Drawart® nicht auf Drawart® übertragen.

21.7 Soweit eine konkrete Leistung eine besondere datenschutzrechtliche Vereinbarung erfordert, insbesondere eine Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung, kann diese separat abgeschlossen werden.

22. Vertraulichkeit

22.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten und nicht allgemein bekannten geschäftlichen, technischen und organisatorischen Informationen vertraulich zu behandeln.

22.2 Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

22.3 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:
a. bereits öffentlich bekannt sind;
b. ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden;
c. der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmässig bekannt waren; oder
d. aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

22.4 Die Referenzrechte gemäss Ziffer 19 bleiben vorbehalten.

23. Keine Erfolgsgarantie

23.1 Drawart® schuldet die fachgerechte Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder geschäftlichen Erfolg.

23.2 Insbesondere wird keine Garantie übernommen für:
– bestimmte Suchmaschinenpositionen;
– SEO-Rankings;
– Besucherzahlen;
– Anfragen oder Terminbuchungen;
– Patientengewinnung;
– Umsatz oder Gewinn;
– Conversion Rates;
– Recruiting- oder Bewerbungsresultate;
– Markt- oder Unternehmenswert;
– sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.

23.3 Entsprechende Ergebnisse hängen regelmässig von Umständen ab, die nicht oder nicht ausschliesslich durch Drawart® kontrolliert werden können.

24. Haftung

24.1 Drawart® haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

24.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung von Drawart®, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des für das betreffende Projekt tatsächlich bezahlten Honorars begrenzt.

24.3 Bei leichter Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, Betriebsunterbrechungen, mittelbare Datenverluste, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter.

24.4 Die Haftung für Hilfspersonen, insbesondere für nach Ziffer 10 beigezogene Dritte, ist im Rahmen von Art. 101 Abs. 2 OR ausgeschlossen.

24.5 Eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.

24.6 Die besonderen Regelungen für Drittplattformen (Ziffer 12), nachträgliche Eingriffe (Ziffer 11) und Inhalte des Auftraggebers (Ziffer 20) bleiben vorbehalten.

25. Termine, höhere Gewalt und unverschuldete Leistungshindernisse

25.1 Verbindliche Termine bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

25.2 Termine verlängern sich angemessen, wenn Drawart® aufgrund von Umständen, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Drawart® liegen, an der Leistungserbringung gehindert oder wesentlich beeinträchtigt wird.

25.3 Dazu zählen insbesondere:
– Krankheit oder Unfall;
– technische Störungen;
– Strom-, Internet- oder Systemausfälle;
– Ausfälle oder Störungen von Drittanbietern;
– Verzögerungen von Lieferanten oder externen Fachpersonen;
– Streiks;
– behördliche Massnahmen;
– Naturereignisse;
– Ereignisse höherer Gewalt.

25.4 Eine daraus resultierende angemessene Terminverschiebung stellt keinen Vertragsverzug von Drawart® dar.

26. Beendigung durch den Auftraggeber

26.1 Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beenden. Die Beendigung ist Drawart® in Textform mitzuteilen.

26.2 Mit dem Wirksamwerden der Beendigung werden zur Zahlung fällig:
a. sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen, bemessen nach Aufwand zum Stundenansatz gemäss Ziffer 6.5, höchstens jedoch bis zum vereinbarten Honorar für die betreffenden Leistungen;
b. sämtliche bereits entstandenen oder verbindlich eingegangenen Drittkosten und Auslagen.

26.3 Erfolgt die Beendigung zur Unzeit, ist der Auftraggeber zudem zum Ersatz des Drawart® daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dies betrifft insbesondere für das Projekt reservierte Kapazitäten, die Drawart® kurzfristig nicht anderweitig einsetzen kann.

26.4 Bereits geleistete Zahlungen werden an die nach den Ziffern 26.2 und 26.3 geschuldeten Beträge angerechnet. Ein allfälliger Überschuss wird dem Auftraggeber zurückerstattet.

26.5 Soweit auf das Vertragsverhältnis Werkvertragsrecht anwendbar ist, bleiben die Ansprüche von Drawart® nach Art. 377 OR vorbehalten.

26.6 Nutzungsrechte bestehen nur an Arbeitsergebnissen, die vollständig bezahlt sind (Ziffer 17.2).

26.7 Zwingende gesetzliche Kündigungs-, Widerrufs-, Rücktritts- oder Rückerstattungsrechte bleiben unberührt.

27. Sistierung oder Beendigung durch Drawart®

27.1 Drawart® ist berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu beenden.

27.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber:
a. trotz Fälligkeit und Mahnung erhebliche Zahlungen nicht leistet;
b. wesentliche Mitwirkungspflichten wiederholt verletzt;
c. rechtswidrige Leistungen oder Inhalte verlangt;
d. die zur Leistung erforderlichen Rechte oder Informationen nicht bereitstellt; oder
e. durch sein Verhalten die Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar macht.

27.3 Soweit es die Umstände zulassen, setzt Drawart® dem Auftraggeber vorgängig eine angemessene Frist zur Behebung der Vertragsverletzung.

27.4 Bei schwerwiegenden Umständen, bei denen eine Fortsetzung nicht zumutbar oder rechtlich unzulässig ist, kann die Beendigung mit sofortiger Wirkung erfolgen.

27.5 Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene oder verbindlich eingegangene Drittkosten bleiben geschuldet.

28. Aufbewahrung von Projektdateien

28.1 Drawart® bewahrt relevante Projekt- und Arbeitsdateien grundsätzlich während 24 Monaten ab Projektabschluss auf.

28.2 Nach Ablauf dieser Frist ist Drawart® berechtigt, solche Dateien ohne weitere Mitteilung zu löschen.

28.3 Der Auftraggeber ist für die dauerhafte und sichere Aufbewahrung der ihm übergebenen finalen Dateien selbst verantwortlich.

28.4 Eine darüber hinausgehende Archivierungs- oder Wiederherstellungspflicht besteht nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung.

28.5 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen, insbesondere für Verträge und Rechnungen, bleiben vorbehalten.

29. Änderungen dieser AGB

29.1 Drawart® ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse jederzeit anzupassen.

29.2 Für ein bereits abgeschlossenes Vertragsverhältnis bleibt grundsätzlich jene Fassung der AGB massgebend, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.

29.3 Eine spätere Änderung der AGB gilt für ein laufendes Projekt nur, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren.

30. Textform

30.1 Wo diese AGB Textform vorsehen, genügt insbesondere eine Erklärung per E-Mail oder über ein anderes elektronisches Kommunikationsmittel, sofern sie der erklärenden Partei eindeutig zugeordnet werden kann.

30.2 Dies gilt insbesondere für Freigaben, Projektanweisungen, Änderungswünsche, Mängelrügen, Annahmen und Beendigungsmitteilungen, soweit nicht zwingendes Recht oder eine individuelle Vereinbarung eine strengere Form verlangt.

31. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

32. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

32.1 Sämtliche Vertragsverhältnisse mit Drawart® unterstehen schweizerischem Recht.

32.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich, Schweiz.

32.3 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zwingende Gerichtsstände gegenüber Konsumenten, bleiben vorbehalten.

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Stand: 31.07.2026